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Kunstuniversität Linz
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die architektur
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© Copyright – wenn nicht anders vermerkt – bei den AutorInnen bzw. bei der Kunstuniversität Linz.
Aufsichtsbehörde der Kunstuniversität Linz
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) der Kunstuniversität Linz
ATU57538944
Vertretungsbefugte Organe: Rektorat der Kunstuniversität Linz
Rektorin Mag.iur. Brigitte Hütter, MSc
Vizerektor für Kunst und Lehre Univ.-Prof. Mag.art. Gitti Vasicek
Vizerektorin für Forschung Univ.-Prof. Dr.phil. Karin Harrasser
Vizerektor für Finanzen und Ressourcen Mag.rer.soc.oec. Erik Aigner, MBA
Aufgaben der Kunstuniversität Linz:
Gemäß § 3 Universitätsgesetz 2002 erfüllt die Kunstuniversität Linz im Rahmen ihres Wirkungsbereichs folgende Aufgaben:
1. Entwicklung der Wissenschaften (Forschung und Lehre), Entwicklung und Erschließung der Kunst sowie Lehre der Kunst;
2. Bildung durch Wissenschaft und durch die Entwicklung und Erschließung der Künste;
3. wissenschaftliche, künstlerische, künstlerisch-pädagogische und künstlerisch-wissenschaftliche Berufsvorbildung, Qualifizierung für berufliche Tätigkeiten, die eine Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden erfordern, sowie Ausbildung der künstlerischen und wissenschaftlichen Fähigkeiten bis zur höchsten Stufe;
4. Heranbildung und Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischenNachwuchses;
5. Weiterbildung, insbesondere der Absolventinnen und Absolventen von Universitäten;
6. Koordinierung der wissenschaftlichen Forschung (Entwicklung und Erschließung der Künste) und der Lehre innerhalb der Universität;
7. Unterstützung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und Lehre sowie der Kunst;
8. Unterstützung der Nutzung und Umsetzung ihrer Forschungsergebnisse in der Praxis und Unterstützung der gesellschaftlichen Einbindung von Ergebnissen der Entwicklung und Erschließung der Künste;
9. Gleichstellung von Frauen und Männern und Frauenförderung;
10. Pflege der Kontakte zu den Absolventinnen und Absolventen;
11. Information der Öffentlichkeit über die Erfüllung der Aufgaben der Universitäten.